# Instandhaltungsrücklage

> Die Instandhaltungsrücklage — rechtlich Erhaltungsrücklage — ist das Ansparvermögen einer Wohnungseigentümergemeinschaft für künftige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum.

Quelle: https://leverage.immo/wissen/instandhaltungsruecklage/ · Stand: 2026-07-30 · Leverage Redaktion

## Was ist die Instandhaltungsrücklage?

Die Instandhaltungsrücklage ist eine gemeinschaftliche Rücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für größere Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum, etwa Dach, Fassade oder Heizung. Seit der WEG-Reform 2020 heißt sie im Gesetz Erhaltungsrücklage.

## Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage sein?

Einen gesetzlich festen Betrag gibt es nicht; die Gemeinschaft beschließt die Höhe. Als Orientierung dient häufig die Peterssche Formel oder ein Richtwert von rund 7 bis 12 € pro Quadratmeter und Jahr, abhängig von Alter und Zustand des Gebäudes.

## Was passiert mit der Rücklage beim Kauf?

Die angesparte Rücklage gehört der Gemeinschaft, nicht dem einzelnen Eigentümer, und geht beim Verkauf auf den Käufer über — sie wird dem Verkäufer nicht ausgezahlt. Eine gut gefüllte Rücklage ist deshalb ein Wertvorteil, eine leere ein Warnsignal für anstehende Sonderumlagen.

## Häufige Fehler in der Praxis

- Die Rücklage als Guthaben des Verkäufers sehen — sie bleibt bei der Gemeinschaft und ist nicht Teil des verhandelbaren Kaufpreises.
- Eine niedrige Rücklage ignorieren — sie kündigt oft eine baldige Sonderumlage an.

## Häufige Fragen

### Ist die Instandhaltungsrücklage umlagefähig auf den Mieter?

Nein. Die Zuführung zur Rücklage ist nicht auf den Mieter umlagefähig und mindert damit die Nettomietrendite des Eigentümers.

### Wo sehe ich die Höhe der Rücklage vor dem Kauf?

In den Protokollen der Eigentümerversammlungen und der Jahresabrechnung. Beide sollten vor dem Kauf geprüft werden.

### Kann ich die Rücklage steuerlich absetzen?

Erst wenn das Geld tatsächlich für eine Erhaltungsmaßnahme verwendet wird, nicht schon bei der Einzahlung in die Rücklage.

## Passende Rechner

- [Mietrendite-Rechner](https://leverage.immo/tools/mietrendite-rechner/): Die Zuführung zur Rücklage als nicht umlagefähige Kosten in die Nettomietrendite einrechnen.

## Verwandte Begriffe

- [Bewirtschaftungskosten](https://leverage.immo/wissen/bewirtschaftungskosten/)
- [Mietrendite](https://leverage.immo/wissen/mietrendite/)
- [Verkehrswert einer Immobilie](https://leverage.immo/wissen/verkehrswert-immobilie/)
