# Restnutzungsdauer

> Die Restnutzungsdauer ist die Zahl der Jahre, in denen ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann.

Quelle: https://leverage.immo/wissen/restnutzungsdauer/ · Stand: 2026-10-11 · Leverage Redaktion

Die Restnutzungsdauer kommt aus der Immobilienbewertung und ist steuerlich interessant geworden: Wer eine kürzere Nutzungsdauer nachweist, schreibt schneller ab als mit den gesetzlichen 2 %.

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AfA-Satz = 100 % ÷ Restnutzungsdauer in Jahren
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## Was ist die Restnutzungsdauer?

Die Restnutzungsdauer gibt an, wie viele Jahre ein Gebäude voraussichtlich noch wirtschaftlich nutzbar ist. In der Wertermittlung ergibt sie sich aus der üblichen Gesamtnutzungsdauer abzüglich des Alters, korrigiert um Modernisierungen (§ 4 Abs. 3 ImmoWertV).

Für Wohngebäude setzt die ImmoWertV modellhaft eine Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren an. Ein unsaniertes Haus von 1975 hätte 2025 rechnerisch 30 Jahre Restnutzungsdauer. Eine neue Heizung, neue Fenster oder ein saniertes Dach verlängern sie.

Die Kennzahl geht in das Ertragswert- und das Sachwertverfahren ein und spielt deshalb auch bei Bankbewertungen eine Rolle.

## Wie beeinflusst die Restnutzungsdauer die AfA?

Das Gesetz unterstellt bei Wohngebäuden je nach Baujahr 50, 40 oder rund 33 Jahre Nutzungsdauer. Ist die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer, darfst du nach ihr abschreiben (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG). Bei 25 Jahren Restnutzungsdauer sind das 4 % statt 2 % pro Jahr.

Maßgeblich ist die Restnutzungsdauer zum Zeitpunkt deines Kaufs. Das gesamte Abschreibungsvolumen bleibt gleich, du erhältst es nur früher. Das verbessert den Cashflow nach Steuern in den ersten Jahren.

Die Kehrseite: Verkaufst du innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist, erhöht die höhere AfA den steuerpflichtigen Gewinn.

## Welches Restnutzungsdauer-Gutachten erkennt das Finanzamt an?

Der Bundesfinanzhof lässt jede Darlegungsmethode zu, die im Einzelfall geeignet ist, die kürzere Nutzungsdauer nachzuweisen. Ein Bausubstanzgutachten ist nicht zwingend, auch die modellhafte Ermittlung nach der ImmoWertV kann genügen (Urteil vom 28. Juli 2021, IX R 25/19).

Die Finanzverwaltung war lange strenger: Ein BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023 verlangte das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen. Dieses Schreiben hat das Ministerium am 1. Dezember 2025 aufgehoben und wendet seither die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs an (Urteil vom 23. Januar 2024, IX R 14/23). Ein Gutachten, das sich mit dem konkreten Gebäude befasst, brauchst du weiterhin.

Finanzämter prüfen solche Gutachten unterschiedlich genau. Ob ein Gutachten bei deinem Objekt trägt und welcher Gutachter in Frage kommt, ist ein Fall für den Steuerberater.

## Wann lohnt sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten?

Ein Gutachten lohnt sich vor allem bei älteren, wenig modernisierten Gebäuden mit hohem Gebäudeanteil und bei hohem persönlichem Steuersatz. Je kürzer die nachweisbare Restnutzungsdauer gegenüber der gesetzlichen, desto größer der Effekt.

Bei kernsanierten Altbauten ist das Ergebnis oft ernüchternd, weil die Modernisierung die Restnutzungsdauer verlängert. Stelle die zusätzliche Steuerersparnis der ersten Jahre den Gutachterkosten und dem Risiko gegenüber, dass das Finanzamt den Ansatz kürzt.

## Rechenbeispiel

Du kaufst 2025 ein Mehrfamilienhaus von 1975. Die Anschaffungskosten des Gebäudes betragen 240.000 €. Ein Gutachten weist 30 Jahre Restnutzungsdauer nach.

Gesetzliche AfA = 240.000 € × 2 % = 4.800 € pro Jahr. AfA nach Restnutzungsdauer = 240.000 € ÷ 30 = 8.000 € pro Jahr, das entspricht 3,33 %.

Die zusätzlichen 3.200 € AfA senken bei 42 % Grenzsteuersatz die Steuer um 1.344 € pro Jahr. Dafür ist das Gebäude nach 30 Jahren vollständig abgeschrieben, nicht erst nach 50.

## Häufige Fehler in der Praxis

- Gesamtnutzungsdauer minus Alter rechnen und Modernisierungen ignorieren. Sanierte Gebäude haben eine längere Restnutzungsdauer.
- Ein Gutachten ohne Bezug zum konkreten Gebäude einreichen. Das Finanzamt kann es verwerfen und die gesetzliche AfA ansetzen.
- Die höhere AfA als endgültigen Vorteil verbuchen. Bei einem Verkauf innerhalb von zehn Jahren wird sie dem Gewinn wieder zugerechnet.

## Häufige Fragen

### Wie lang ist die Gesamtnutzungsdauer eines Wohnhauses?

Die ImmoWertV setzt für Ein- und Mehrfamilienhäuser modellhaft 80 Jahre an. Das ist eine Rechengröße für die Bewertung, keine Aussage darüber, wann ein Haus technisch am Ende ist.

### Ist die Restnutzungsdauer dasselbe wie die technische Lebensdauer?

Nein. Gemeint ist die wirtschaftliche Nutzbarkeit. Ein Gebäude kann technisch noch lange stehen und trotzdem wirtschaftlich verbraucht sein, etwa wenn Grundriss und Ausstattung nicht mehr vermietbar sind.

### Verlängert eine Sanierung die Restnutzungsdauer?

Ja. Die ImmoWertV berücksichtigt Modernisierungen über einen Punktekatalog, zum Beispiel für Dach, Fenster, Leitungen und Heizung. Je höher der Modernisierungsgrad, desto länger die Restnutzungsdauer.

## Passende Rechner

- [AfA-Rechner](https://leverage.immo/tools/afa-rechner/): Den AfA-Satz aus der Restnutzungsdauer eintragen und die Steuerwirkung mit der gesetzlichen AfA vergleichen.

## Verwandte Begriffe

- [AfA bei Immobilien](https://leverage.immo/wissen/afa-immobilien/)
- [Kaufpreisaufteilung](https://leverage.immo/wissen/kaufpreisaufteilung/)
- [Ertragswertverfahren](https://leverage.immo/wissen/ertragswertverfahren/)
- [Sachwertverfahren](https://leverage.immo/wissen/sachwertverfahren/)
- [Spekulationssteuer bei Immobilien](https://leverage.immo/wissen/spekulationssteuer-immobilien/)
