Grundbegriffe

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist der größte Posten der Kaufnebenkosten und variiert erheblich nach Bundesland. Wie hoch sie ist, wann sie fällig wird und welcher Teil sich legal sparen lässt.

Kurz erklärt

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer beim Immobilienkauf und beträgt je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 % des Kaufpreises.

Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × Steuersatz des Bundeslandes (3,5 – 6,5 %)

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Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie auf den Kaufpreis anfällt. Sie ist Teil der Kaufnebenkosten und wird vom Käufer getragen.

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Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Der Satz wird von den Bundesländern festgelegt und liegt zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (u. a. Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Thüringen, Saarland). Bei einem Kaufpreis von 300.000 € sind das je nach Land zwischen 10.500 € und 19.500 €.

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Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

Nach dem notariellen Kaufvertrag setzt das Finanzamt die Steuer per Bescheid fest, meist innerhalb weniger Wochen. Erst nach ihrer Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus — ohne sie erfolgt keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Rechenbeispiel

Kaufpreis 300.000 €, Objekt in Sachsen (5,5 %): Grunderwerbsteuer = 300.000 € × 5,5 % = 16.500 €.

Dasselbe Objekt in Bayern (3,5 %): 10.500 €. Die Lage entscheidet über 6.000 € Differenz allein bei dieser Position.

Häufige Fehler in der Praxis

  • Bewegliches Inventar nicht herausrechnen — mitverkaufte Einbauküche oder Möbel lassen sich im Vertrag gesondert ausweisen und mindern die Bemessungsgrundlage.
  • Die Steuer in der Finanzierung vergessen — Banken finanzieren Kaufnebenkosten meist nicht mit, sie müssen aus Eigenkapital kommen.
  • Annehmen, der Satz sei bundesweit gleich — zwischen 3,5 und 6,5 % liegt fast der doppelte Betrag.

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Häufige Fragen

Kann man Grunderwerbsteuer sparen?
Teilweise. Mitverkauftes bewegliches Inventar (Küche, Möbel) kann im Vertrag gesondert ausgewiesen werden und senkt die Bemessungsgrundlage. Der Grundstücks- und Gebäudeanteil bleibt aber steuerpflichtig.
Ist die Grunderwerbsteuer steuerlich absetzbar?
Bei vermieteten Immobilien zählt sie zu den Anschaffungsnebenkosten und wird über die AfA anteilig auf den Gebäudewert abgeschrieben — nicht sofort in voller Höhe.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?
Rechtlich schulden sie Käufer und Verkäufer gemeinsam, vertraglich wird sie aber praktisch immer dem Käufer auferlegt.