Kurz erklärt
Die Instandhaltungsrücklage — rechtlich Erhaltungsrücklage — ist das Ansparvermögen einer Wohnungseigentümergemeinschaft für künftige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum.
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Was ist die Instandhaltungsrücklage?
Die Instandhaltungsrücklage ist eine gemeinschaftliche Rücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für größere Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum, etwa Dach, Fassade oder Heizung. Seit der WEG-Reform 2020 heißt sie im Gesetz Erhaltungsrücklage.
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Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage sein?
Einen gesetzlich festen Betrag gibt es nicht; die Gemeinschaft beschließt die Höhe. Als Orientierung dient häufig die Peterssche Formel oder ein Richtwert von rund 7 bis 12 € pro Quadratmeter und Jahr, abhängig von Alter und Zustand des Gebäudes.
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Was passiert mit der Rücklage beim Kauf?
Die angesparte Rücklage gehört der Gemeinschaft, nicht dem einzelnen Eigentümer, und geht beim Verkauf auf den Käufer über — sie wird dem Verkäufer nicht ausgezahlt. Eine gut gefüllte Rücklage ist deshalb ein Wertvorteil, eine leere ein Warnsignal für anstehende Sonderumlagen.
Häufige Fehler in der Praxis
- Die Rücklage als Guthaben des Verkäufers sehen — sie bleibt bei der Gemeinschaft und ist nicht Teil des verhandelbaren Kaufpreises.
- Eine niedrige Rücklage ignorieren — sie kündigt oft eine baldige Sonderumlage an.
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Verwandte Begriffe
Häufige Fragen
- Ist die Instandhaltungsrücklage umlagefähig auf den Mieter?
- Nein. Die Zuführung zur Rücklage ist nicht auf den Mieter umlagefähig und mindert damit die Nettomietrendite des Eigentümers.
- Wo sehe ich die Höhe der Rücklage vor dem Kauf?
- In den Protokollen der Eigentümerversammlungen und der Jahresabrechnung. Beide sollten vor dem Kauf geprüft werden.
- Kann ich die Rücklage steuerlich absetzen?
- Erst wenn das Geld tatsächlich für eine Erhaltungsmaßnahme verwendet wird, nicht schon bei der Einzahlung in die Rücklage.