Vermietung

Hausgeld

Für Vermieter zählt beim Hausgeld vor allem der Anteil, den der Mieter nicht erstattet. Er steht in keinem Inserat und geht direkt von deiner Rendite ab.

Kurz erklärt

Das Hausgeld ist der monatliche Vorschuss, den jeder Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft zahlt, um Betrieb, Verwaltung und Erhaltung des Gemeinschaftseigentums zu finanzieren.

Nicht umlagefähiges Hausgeld = Hausgeld − umlagefähige Betriebskosten

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Was ist das Hausgeld?

Das Hausgeld ist die laufende Vorauszahlung eines Wohnungseigentümers auf die Kosten der Gemeinschaft. Grundlage ist der Wirtschaftsplan: Nach § 28 Abs. 1 WEG beschließen die Eigentümer darauf gestützt die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen.

Verteilt wird nach Miteigentumsanteilen, sofern Teilungserklärung oder ein Beschluss nichts anderes regeln (§ 16 Abs. 2 WEG). Nach Ablauf des Jahres erstellt der Verwalter die Jahresabrechnung, und die Eigentümer beschließen Nachschüsse oder passen die Vorschüsse an (§ 28 Abs. 2 WEG).

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Was ist im Hausgeld enthalten?

Im Hausgeld stecken die Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums, das Verwalterhonorar, laufende Instandhaltung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Bei zentraler Heizung sind auch die Heizkosten enthalten.

Typische Betriebskosten sind Wasser, Müll, Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gebäudeversicherung und Allgemeinstrom. Nicht enthalten ist die Grundsteuer: Die zahlst du direkt an die Gemeinde.

Als grobe Orientierung liegt das Hausgeld häufig zwischen 2,50 und 4,50 € je Quadratmeter im Monat. Aufzug, Tiefgarage, Hausmeisterdienst oder hohe Rücklagen treiben es darüber. Verlässlich sind nur Wirtschaftsplan und Abrechnungen des konkreten Hauses.

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Welcher Teil des Hausgelds ist umlagefähig?

Umlagefähig ist nur, was zu den Betriebskosten nach § 2 BetrKV gehört und im Mietvertrag als umlegbar vereinbart ist. Verwaltung, Instandhaltung und Erhaltungsrücklage sind nach § 1 Abs. 2 BetrKV keine Betriebskosten und bleiben beim Eigentümer.

Der nicht umlagefähige Anteil macht oft ein Viertel bis ein Drittel des Hausgelds aus, in Häusern mit hoher Rücklage mehr. Lies ihn aus der Jahresabrechnung ab: Seriöse Abrechnungen trennen umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten.

Gegenüber dem Mieter rechnest du selbst ab. Die Abrechnung der Gemeinschaft ist die Datenquelle, ersetzt aber nicht deine Betriebskostenabrechnung mit dem im Mietvertrag vereinbarten Verteilerschlüssel.

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Worauf solltest du beim Hausgeld vor dem Kauf achten?

Lass dir den aktuellen Wirtschaftsplan, die letzten drei Jahresabrechnungen, die Protokolle der Eigentümerversammlungen und den Stand der Erhaltungsrücklage geben. Daraus siehst du, ob das Hausgeld realistisch ist oder ob Sonderumlagen anstehen.

Ein niedriges Hausgeld ist kein Qualitätsmerkmal. Ist die Rücklage klein und stehen Dach, Fassade oder Heizung an, zahlst du die Differenz später als Sonderumlage. Die ist ebenfalls nicht umlagefähig.

Rechenbeispiel: Hausgeld einer vermieteten Wohnung

Eine Wohnung mit 70 m² kostet 280 € Hausgeld im Monat, also 4,00 € je Quadratmeter. Laut Jahresabrechnung sind davon 185 € umlagefähige Betriebskosten und 95 € nicht umlagefähig: 30 € Verwaltung, 55 € Erhaltungsrücklage, 10 € Sonstiges.

Der Mieter zahlt 800 € Nettokaltmiete plus Betriebskostenvorauszahlung. Die 185 € bekommst du darüber zurück, die 95 € trägst du.

Aufs Jahr gerechnet: 95 € × 12 = 1.140 € nicht umlagefähiges Hausgeld bei 9.600 € Jahresnettokaltmiete. Das sind rund 12 % der Miete, die für Zins und Tilgung nicht zur Verfügung stehen.

Häufige Fehler in der Praxis

  • Das gesamte Hausgeld als Betriebskostenvorauszahlung an den Mieter weiterreichen. Verwaltung und Rücklage sind nicht umlagefähig, die Abrechnung wird dadurch angreifbar.
  • Das Hausgeld aus dem Inserat übernehmen, ohne die Abrechnungen zu lesen. Nachzahlungen der Vorjahre zeigen, ob der Vorschuss zu niedrig angesetzt ist.
  • Die Zuführung zur Erhaltungsrücklage sofort als Werbungskosten ansetzen. Steuerlich zählt sie erst, wenn die Gemeinschaft das Geld tatsächlich für Erhaltung ausgibt.

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Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Ist Hausgeld dasselbe wie Nebenkosten?
Nein. Hausgeld zahlt der Eigentümer an die Gemeinschaft, Nebenkosten zahlt der Mieter an den Vermieter. Das Hausgeld enthält zusätzlich Verwaltung und Rücklage, die Nebenkosten des Mieters enthalten zusätzlich die Grundsteuer.
Wer zahlt eine Hausgeld-Nachzahlung nach dem Verkauf?
Gegenüber der Gemeinschaft schuldet derjenige, der bei Fälligkeit Eigentümer ist. Fasst die Versammlung den Beschluss über Nachschüsse erst nach dem Eigentumswechsel, trifft er den Käufer. Regelt den Ausgleich untereinander im Kaufvertrag.
Muss ich Hausgeld zahlen, wenn die Wohnung leer steht?
Ja. Das Hausgeld schuldest du der Gemeinschaft unabhängig davon, ob die Wohnung vermietet ist. Bei Leerstand trägst du auch den sonst umlagefähigen Teil selbst.