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Grunderwerbsteuer-Rechner
Berechne die Grunderwerbsteuer für deinen Immobilienkauf nach Bundesland oder Postleitzahl.
Grunderwerbsteuer
21.000 €
6 %Grunderwerbsteuersatz
Bei den Berechnungen handelt es sich um eine unverbindliche Indikation. Die Ergebnisse stellen keinen Finanzierungsvorschlag dar. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Dieses Tool ersetzt keine fundierte Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.
Wie berechnet man die Grunderwerbsteuer?
Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × Steuersatz des Bundeslandes, in dem die Immobilie liegt. Bei 350.000 € Kaufpreis und 6,0 % sind das 21.000 €. Der Rechner setzt den Satz, sobald du ein Bundesland wählst oder eine Postleitzahl eingibst.
Bemessungsgrundlage ist der Wert der Gegenleistung (§ 8 Abs. 1 GrEStG). Beim normalen Kauf ist das der Kaufpreis einschließlich der Leistungen, die du zusätzlich übernimmst (§ 9 GrEStG), zum Beispiel Schulden des Verkäufers.
Makler, Notar und Grundbuch zählen nicht zur Bemessungsgrundlage. Der Rechner weist sie getrennt aus und addiert sie mit der Steuer zu den Kaufnebenkosten gesamt.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in den Bundesländern?
Jedes Bundesland legt seinen Satz selbst fest (Art. 105 Abs. 2a GG). Der Rechner rechnet mit Sätzen von 3,5 % bis 6,5 %: Bayern liegt mit 3,5 % am unteren Ende, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, das Saarland und Schleswig-Holstein mit 6,5 % am oberen.
Entscheidend ist der Standort der Immobilie, nicht dein Wohnsitz. Bei 350.000 € liegen zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Satz 10.500 €: 12.250 € bei 3,5 % und 22.750 € bei 6,5 %.
Die Länder ändern ihre Sätze gelegentlich. Prüfe vor dem Notartermin, welcher Satz am Tag der Beurkundung gilt.
Wann fällt keine Grunderwerbsteuer an?
Steuerfrei sind unter anderem Käufe bis 2.500 € (§ 3 Nr. 1 GrEStG), Erwerbe vom Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner (§ 3 Nr. 4 GrEStG) und von Verwandten in gerader Linie, etwa von den Eltern (§ 3 Nr. 6 GrEStG). Erbschaft und Schenkung sind ebenfalls ausgenommen (§ 3 Nr. 2 GrEStG), dort kann stattdessen Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfallen.
Der Rechner kennt diese Ausnahmen nicht, er rechnet immer mit dem vollen Satz.
Das Finanzamt schickt den Steuerbescheid nach der Beurkundung. Erst wenn die Steuer bezahlt ist, stellt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die du nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wirst (§ 22 GrEStG).
Rechenbeispiel
Kaufpreis 350.000 €, Bundesland Berlin, Steuersatz 6,0 %.
Grunderwerbsteuer: 350.000 € × 6,0 % = 21.000 €.
Maklerprovision 3,57 %: 12.495 €. Notar & Grundbuch 2 %: 7.000 €.
Kaufnebenkosten gesamt: 21.000 € + 12.495 € + 7.000 € = 40.495 €.
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Anleitung
So funktioniert's
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