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AfA-Rechner für Immobilien

Berechne die jährliche Abschreibung deiner vermieteten Immobilie und wie viel Steuer sie dir spart.

AfA-Rechner für Immobilien
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Nur das Gebäude wird abgeschrieben, der Boden nicht. Der Anteil steht im Kaufvertrag oder folgt aus der Kaufpreisaufteilung.

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AfA pro Jahr

5.280 €

2 %AfA-Satz

Weniger Steuer pro Jahr

2.218 €

Bemessungsgrundlage264.000 €
AfA pro Monat440 €

Bei den Berechnungen handelt es sich um eine unverbindliche Indikation. Die Ergebnisse stellen keinen Finanzierungsvorschlag dar. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Dieses Tool ersetzt keine fundierte Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

Wie berechnet man die AfA bei einer Immobilie?

Jährliche AfA = Bemessungsgrundlage × AfA-Satz. Die Bemessungsgrundlage ist der Gebäudeanteil an Kaufpreis plus Kaufnebenkosten, denn Grund und Boden nutzt sich nicht ab und wird nicht abgeschrieben. Bei 264.000 € Bemessungsgrundlage und 2 % sind das 5.280 € pro Jahr.

Absetzen kannst du die AfA nur bei Immobilien, mit denen du Einkünfte erzielst, also bei vermieteten. Sie zählt zu den Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG) und mindert deine Einkünfte aus Vermietung, ohne dass Geld abfließt.

Der Rechner zeigt Bemessungsgrundlage, AfA pro Jahr und pro Monat sowie die jährliche Steuerminderung: AfA × Grenzsteuersatz.

Welcher AfA-Satz gilt für meine Immobilie?

Das hängt vom Jahr der Fertigstellung ab (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG): 2,5 % für Gebäude, die vor 1925 fertiggestellt wurden, 2 % bei Fertigstellung von 1925 bis 2022 und 3 % bei Fertigstellung ab 2023. Maßgeblich ist das Jahr der Fertigstellung, nicht das Kaufjahr.

Ist die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer, darfst du nach ihr abschreiben (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG). Der Satz ist dann 100 ÷ Restnutzungsdauer in Jahren, bei 25 Jahren also 4 %. Die kürzere Nutzungsdauer musst du dem Finanzamt nachweisen, in der Regel mit einem Gutachten. Im Rechner wählst du dafür die eigene Restnutzungsdauer.

Wie viel Steuern spart die AfA?

Steuerersparnis = AfA × Grenzsteuersatz. Bei 5.280 € AfA und 42 % sind das 2.217,60 € im Jahr. Der Rechner zeigt den Betrag als „Weniger Steuer pro Jahr“.

Über die Höhe entscheidet der Gebäudeanteil. Die 80 % im Rechner sind ein Startwert, in Lagen mit hohen Bodenpreisen liegt er oft deutlich darunter. Im Beispiel bedeuten 10 Prozentpunkte weniger Gebäudeanteil 660 € weniger AfA und 277,20 € weniger Steuerersparnis pro Jahr.

Verkaufst du innerhalb von zehn Jahren, ist die Ersparnis nicht endgültig: Die abgesetzte AfA erhöht dann den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG). Im Jahr des Kaufs gibt es die AfA außerdem nur anteilig für die Monate ab Anschaffung, der Rechner zeigt ein volles Jahr.

Rechenbeispiel

Kaufpreis 300.000 €, Kaufnebenkosten 30.000 €, Gebäudeanteil 80 %, AfA-Satz 2 %, Grenzsteuersatz 42 %.

Bemessungsgrundlage: (300.000 € + 30.000 €) × 80 % = 264.000 €.

AfA: 264.000 € × 2 % = 5.280 € pro Jahr, 440 € pro Monat.

Steuerminderung: 5.280 € × 42 % = 2.217,60 € pro Jahr.

Anleitung

So funktioniert's

1

Kaufpreis und Nebenkosten eingeben

Beides zusammen sind die Anschaffungskosten, von denen die Abschreibung ausgeht.

2

Gebäudeanteil und AfA-Satz wählen

Der Satz richtet sich nach dem Baujahr. Mit einem Gutachten kannst du eine kürzere Restnutzungsdauer ansetzen.

3

Abschreibung ablesen

Du siehst die AfA pro Jahr und Monat und um wie viel sie deine Steuer senkt.

Fragen

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